Antrag von 2021
Anbei finden Sie alle vom LDA erarbeiteten Unterlagen durch die Oberste Denkmalschutzbehörde/UNESCO-Welterbe, die an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK)/Geschäftsstelle der Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) weitergeleitet wurden.
Zum Stand des Tentativverfahrens 2021–2023
16 Bundesländer haben bis zu 32 Tentativvorschläge eingereicht. In den nächsten zwei Jahren wird ein eigens eingesetzter Fachbeirat die Vorschläge auswerten und ein Votum für die deutsche Tentativliste abgeben. Sollte der Vorschlag „Karl-Marx-Allee und Interbau 1957. Architektur und Städtebau der Nachkriegsmoderne“ ein positives Votum erhalten, beschließt die Kultur-MK die Weiterverfolgung und das eigentliche Nominierungsverfahren beginnt.
Erst dann – Ende 2023 – wäre durch das Land Berlin ein aufwändiges Nominierungsdossier zu erstellen und frühestens 2024 bei den zuständigen Stellen einzureichen. Die Prüfung des Dossiers erfolgt danach durch eine eingesetzte Beraterorganisation der UNESCO und muss schlussendlich durch das Welterbekomitees beschlossen werden.
Die Struktur der beiliegenden Dokumente orientiert sich an den Vorgaben zur Einreichung von Tentativvorschlägen und den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.
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