{"id":5463,"date":"2018-05-15T07:03:22","date_gmt":"2018-05-15T07:03:22","guid":{"rendered":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/?page_id=5463"},"modified":"2019-11-18T10:47:06","modified_gmt":"2019-11-18T10:47:06","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/buergerverein\/satzung\/","title":{"rendered":"Charter"},"content":{"rendered":"<h4>Charter B\u00fcrgerverein Hansaviertel e.V.<\/h4>\n<h6>Status March 2008<\/h6>\n<p>(The charter is in German only)<\/p>\n<h6><\/h6>\n<h6>Pr\u00e4ambel<\/h6>\n<p>Das Hansaviertel bezeichnet einen Stadtteil im Berliner Verwaltungsbezirk Mitte- Tiergarten. Er liegt s\u00fcdlich der Spree und nordwestlich des Tiergartens. Flu\u00df und Park umfassen das Viertel r\u00e4umlich. Das Hansaviertel hat zwei Gesichter: der n\u00f6rdliche spreeseitige Teil wird \u201ekleines Hansaviertel\u201c genannt. Er ist \u2013 auf dem erhaltenen Stadtgrundri\u00df \u2013 durch eine wechselhafte gr\u00fcnderzeitliche und moderne Bebauung gepr\u00e4gt.<br \/>\nIm s\u00fcdlichen parkseitigen Teil entstand 1957 als internationale Bauausstellung INTERBAU eine neue Bebauung auf einem neuen Stadtgrundri\u00df \u2013 entworfen von Stadtplanern, Architekten und Landschaftsplanern der Avantgarde.<br \/>\nHeute ist dieses Hansaviertel denkmalgesch\u00fctztes Ensemble. Als Ikone der westeurop\u00e4ischen Nachkriegsmoderne erf\u00e4hrt es internationale Aufmerksamkeit.<br \/>\nArtikel 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n1. Der Name des Vereins lautet \u201eB\u00fcrgerverein Hansaviertel&#8221;.<br \/>\n2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.<br \/>\n3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<br \/>\n4. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz e.V.<br \/>\n5. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h6>Artikel 2 Zweck<\/h6>\n<p>Das Hansaviertel ist ein eingetragenes Denkmal nach dem Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (DSchG) vom 24. April 1995 als \u201eGesamtanlage Hansaplatz. Bauten der \u201eInterbau 1957\u201c. Nr. 09050387\u201c bezeichnet, sowie der erg\u00e4nzenden Denkmalliste Berlin von 1997, die die Gr\u00fcnanlagen und Freifl\u00e4chen des Hansaviertels an der Altonaer Stra\u00dfe als \u201eGartendenkmal\u201c deklariert.<\/p>\n<p>Zweck des B\u00fcrgervereins ist es, den Schutz der denkmalgesch\u00fctzten Siedlungseinheit Hansaviertel der Interbau 1957 zu f\u00f6rdern.<br \/>\nDer Verein erf\u00fcllt diesen Zweck unmittelbar selbst und mittelbar durch Kooperation mit den entsprechenden \u00c4mtern und Institutionen.<\/p>\n<h6>Artikel 3 Selbstlosigkeit<\/h6>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins einschlie\u00dflich etwaiger \u00dcbersch\u00fcsse werden nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke des Vereins verwendet.<br \/>\n2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und dient der Allgemeinheit. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.<br \/>\n3. Die Mitglieder des Vereins d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.<br \/>\n4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n5. Die Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Nur insoweit, als die anfallenden Arbeiten das zumutbare Ma\u00df ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit \u00fcbersteigen, k\u00f6nnen kostenwirksame Auftr\u00e4ge erteilt werden. Es d\u00fcrfen daf\u00fcr keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Verg\u00fctungen gew\u00e4hrt werden.<br \/>\n6. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral im Sinne der Humanit\u00e4t und Toleranz.<\/p>\n<h6>Artikel 4 Aufgaben des Vereins<\/h6>\n<p>Der Vereinszweck wird durch folgende Mittel erreicht:<br \/>\n1. Der Verein kann Vortr\u00e4ge, Diskussionen, F\u00fchrungen, B\u00fcrgergespr\u00e4che, Versammlungen, Ausstellungen und andere \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten veranstalten.<br \/>\n2. Der Verein kann zur Verwirklichung seiner Ziele Initiativen, Arbeits- und Projektgruppen gr\u00fcnden sowie mit anderen Gruppen kooperieren.<br \/>\n3. Der Verein arbeitet im Rahmen der mittelbaren Kooperationen, im Sinne des Artikel zwei letzter Satz, mit Schulen, Kirchen und anderen \u00f6ffentlichen Einrichtungen zusammen.<br \/>\n4. Er kann zur Erledigung seiner Aufgaben eine Gesch\u00e4ftsstelle einrichten.<br \/>\n5. Bei allen gef\u00f6rderten Projekten mu\u00df ein Bezug zum Hansaviertel bestehen.<\/p>\n<h6>Artikel 5 Mitgliedschaft<\/h6>\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede vollj\u00e4hrige, nat\u00fcrliche Person sowie rechtsf\u00e4hige Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen werden.<br \/>\n2. \u00dcber den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, das Alter, den Beruf und die Anschrift des Antragstellers enthalten.<br \/>\n3. Die Mitglieder haben das Recht, Einsicht in die Protokolle der Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen zu nehmen und Kopien daraus anzufertigen.<\/p>\n<h6>Artikel 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h6>\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet<br \/>\n(a) durch Austritt des Mitglieds<br \/>\n(b) durch Ausschlu\u00df des Mitglieds<br \/>\n(c) durch Tod des Mitglieds oder durch Aufl\u00f6sung der juristischen Person.<br \/>\n2. Der Austritt ist durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n3. Der Ausschlu\u00df kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder die Interessen des Vereins gesch\u00e4digt werden. Ein wichtiger Grund ist auch Verzug bei der Zahlung des Mitgliedsbeitrags von Anh\u00f6rung des Mitglieds, durch schriftlichen Bescheid.<br \/>\n4. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Mitgliedsbeitr\u00e4ge und andere Zusch\u00fcsse nicht erstattet.<br \/>\nDie aus der Mitgliedschaft erworbenen Rechte und Anspr\u00fcche erl\u00f6schen.<\/p>\n<h6>Artikel 7 Finanzen<\/h6>\n<p>1. Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen, privaten Spenden und aus Zuwendungen zusammen. \u00dcber die Annahme von Spenden und Zuwendungen entscheidet der Vorstand.<br \/>\n2. Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird. Der Beitrag ist als Jahresbeitrag bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres zu zahlen. Im ersten Mitgliedsjahr ist vom Eintrittsmonat an ein anteiliger Beitrag zu zahlen.<br \/>\n3. Ehe- und Lebenspartner, die Mitglieder sind oder werden wollen, zahlen jeweils den halben Jahresbeitrag.<br \/>\n4. Mitglieder mit geringen Eink\u00fcnften k\u00f6nnen auf Antrag Erm\u00e4\u00dfigung oder Befreiung vom Mitgliedsbeitrag erhalten. Der Antrag ist an den Schatzmeister zu richten.<\/p>\n<h6>Artikel 8 Organe des Vereins<\/h6>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Es kann ein \u201eKuratorium\u201c aus zu berufenden Mitgliedern und ein Kreis der \u201eFreunde und F\u00f6rderer des Hansaviertels und des B\u00fcrgervereins Hansaviertel e.V.\u201c gegr\u00fcndet werden.<\/p>\n<h6>Artikel 9 Vorstand<\/h6>\n<p>1. Der Vorstand des Vereins im Sinne des BGB besteht aus vier Personen, n\u00e4mlich dem\/der Vorsitzenden, dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem\/der Schatzmeister\/in und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in.<br \/>\n2. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der\/die Vorsitzende oder der\/die stellvertretende Vorsitzende vertreten.<br \/>\nArtikel 9a Erweiterter Vorstand<br \/>\n1. Der Verein kann einen erweiterten Vorstand bilden.<br \/>\n2. Dem erweiterten Vorstand bleibt vorbehalten:<br \/>\na. Einsetzung oder Aufl\u00f6sung von Projektgruppen<br \/>\nb. Schaffung, Weiterf\u00fchrung und Aufgabe einzelner Projekte<br \/>\nc. Bewilligung ideeller und\/oder materieller Unterst\u00fctzung f\u00fcr Aktivit\u00e4ten, die nicht vom Verein ausgehen.<br \/>\n3. Der erweiterte Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. \u00dcber die Ergebnisse seiner Beratungen wird Protokoll gef\u00fchrt.<br \/>\n4. \u00dcber die Beschl\u00fcsse des erweiterten Vorstands entscheidet abschlie\u00dfend der Vorstand.<\/p>\n<h6>Artikel 9b Arbeits- und Projektgruppen<\/h6>\n<p>1. Der Vorstand kann zur Durchf\u00fchrung der Vereinsaufgaben Arbeits- und Projektgruppen einsetzen.<br \/>\n2. Die T\u00e4tigkeit der Arbeits- und Projektgruppen ist an den Zweck und die Aufgaben des Vereins gebunden. Die Arbeits- und Projektgruppen arbeiten eigenst\u00e4ndig und sind dem Vorstand verantwortlich.<br \/>\n3. \u00dcber \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten und solche mit finanziellen oder materiellen Auswirkungen entscheidet der Vorstand.<br \/>\n4. Der\/ die Projektleiter\/in ist gleichzeitig Vertreter\/in der Gruppe im erweiterten Vorstand.<br \/>\n5. Die Ergebnisse der Projekte sind in geeigneter Form zu dokumentieren.<br \/>\n6. Die erarbeiteten Werke und Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.<\/p>\n<h6>Artikel 10 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/h6>\n<p>Der Vorstand leitet den Verein. Er st\u00fctzt sich dabei auf das Vertrauen der Mitglieder und die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Dazu finden regelm\u00e4\u00dfige Vorstandssitzungen statt. Der\/die Vorsitzende f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins in Abstimmung mit den \u00fcbrigen Mitgliedern des Vorstandes und wird dabei von diesen unterst\u00fctzt. Der Vorstand ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr:<br \/>\n1. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der jeweiligen Tagesordnungen<br \/>\n2. Einberufung der Mitgliederversammlung<br \/>\n3. Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<br \/>\n4. Aufstellung eines Haushaltsplanes f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr, Buchf\u00fchrung, Erstellung eines Jahresberichtes<br \/>\n5. Beschlu\u00dffassung \u00fcber Aufnahme und Ausschlu\u00df von Mitgliedern.<\/p>\n<h6>Artikel 11 Wahl und Beschlu\u00dffassung des Vorstands<\/h6>\n<p>1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.<br \/>\n2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln und geheim zu w\u00e4hlen. Gew\u00e4hlt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der ordentlichen Mitgliederversammlung erh\u00e4lt. Auf Antrag kann offen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.<br \/>\n3. Beschl\u00fcsse des Vorstands werden mit der Mehrheit der Stimmen seiner anwesenden Mitglieder gefa\u00dft. Bei Stimmengleichheit entscheidet der\/die Vorsitzende. \u00dcber die Beschl\u00fcsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu f\u00fchren.<\/p>\n<h6>Artikel 12 Mitgliederversammlung<\/h6>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Versammlung.<br \/>\n2. In den ersten drei Monaten des Vereinsjahres findet die j\u00e4hrliche, ordentliche Mitgliederversammlung statt. Jede Mitgliederversammlung ist mindestens 14 Tage vorher durch schriftliche Mitteilung unter Angabe der Tagesordnung bekannt zu geben.<br \/>\n3. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung m\u00fcssen schriftlich eingereicht und 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein. Sie m\u00fcssen begr\u00fcndet und vom Antragsteller unterschrieben sein. Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit von Antr\u00e4gen, die erst w\u00e4hrend der Sitzung gestellt werden.<br \/>\n4. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden grunds\u00e4tzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, g\u00fcltigen Stimmen gefa\u00dft. Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.<br \/>\n5. Regelm\u00e4\u00dfige Gegenst\u00e4nde der Beratung und Beschlu\u00dffassung der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:<br \/>\na. Genehmigung des Haushaltsplanes und Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nb. Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstandes c. Festsetzung der H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages<br \/>\nc. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.<br \/>\nd. \u00c4nderung der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\ne. Ernennung von Ehrenmitgliedern<br \/>\n6. \u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung und deren Beschl\u00fcsse wird eine Niederschrift gefertigt, die den wesentlichen Inhalt der Diskussion zusammengefa\u00dft wiedergibt. Die Niederschrift ist vom Leiter der Versammlung zu unterschreiben. Sie wird den Mitgliedern in angemessener Frist zugestellt und durch Aushang bekannt gegeben. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn kein Einspruch binnen 14 Tagen nach Aushang erfolgt.<\/p>\n<h6>Artikel 12a Kassenpr\u00fcfer<\/h6>\n<p>1. Die Hauptversammlung bestimmt mit einfacher Mehrheit einen Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren.<br \/>\n2. Der Kassenpr\u00fcfer darf weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren und nicht Angestellter des Vereins sein.<br \/>\n3. Der Kassenpr\u00fcfer ist zur gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben und zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br \/>\n4. Der Kassenpr\u00fcfer hat die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen und dabei insbesondere die satzungsgem\u00e4\u00dfe Mittelverwendung festzustellen.<br \/>\n5. Die Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand get\u00e4tigten Ausgaben.<br \/>\n6. Der Kassenpr\u00fcfer hat die j\u00e4hrliche Mitgliederhauptversammlung \u00fcber das Ergebnis seiner Pr\u00fcfung zu unterrichten. Sein schriftlicher Bericht wird Bestandteil des Protokolls.<br \/>\n7. Der Kassenpr\u00fcfer empfiehlt der Hauptversammlung die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes. Diese Empfehlung wird Bestandteil des Protokolls.<\/p>\n<h6>Artikel 13 Satzungs\u00e4nderung<\/h6>\n<ol>\n<li>\u00c4nderungen dieser Satzung k\u00f6nnen nur durch Beschlu\u00df einer ordentlichen Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Sie bed\u00fcrfen einer Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder.<\/li>\n<li>Die vorgesehenen \u00c4nderungen m\u00fcssen sp\u00e4testens mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.<\/li>\n<li>Eine \u00c4nderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h6>Artikel 14 Ver\u00f6ffentlichungen des Vereins<\/h6>\n<p>Ver\u00f6ffentlichungen des Vereins erfolgen durch Aushang innerhalb des Hansaviertels.<\/p>\n<h6>Artikel 15 Aufl\u00f6sung des Verein<\/h6>\n<ol>\n<li style=\"text-align: left;\">Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Der Beschlu\u00df zur Aufl\u00f6sung erfordert die Dreiviertelmehrheit der Stimmen aller Mitglieder.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Die Mitgliederversammlung mu\u00df gleichzeitig \u00fcber die Verwendung des bei Aufl\u00f6sung vorhandenen Verm\u00f6gens nach Abl\u00f6sung aller Verbindlichkeiten entscheiden. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die \u201eStiftung Denkmalschutz Berlin\u201c, Frankfurter Tor 1, 10243 Berlin, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der\/die Vorsitzende und der\/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Wird die Mehrheit in der ersten zu diesem Zweck einberufenen Versammlung nicht erreicht, kann eine nach vier Wochen einzuberufende Versammlung mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder endg\u00fcltig entscheiden.<\/li>\n<\/ol>\n<h6>Artikel 16 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/h6>\n<p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt wird.<\/p>\n<h6>Artikel 17 Inkrafttreten<\/h6>\n<p>Diese Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<h6>Statutes as PDF<\/h6>\n<p><a href=\"https:\/\/hansaviertel.berlin\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/HV_Satzung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-3595\" src=\"https:\/\/hansaviertel.berlin\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/HV_Satzung.jpg\" alt=\"\" width=\"280\" height=\"401\" \/><\/a><br \/>\nTo download the statutes as PDF,<br \/>\nplease click on the document<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>The charter of the B\u00fcrgerverein for reading and downloading<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":8669,"parent":5432,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_genesis_hide_title":false,"_genesis_hide_breadcrumbs":false,"_genesis_hide_singular_image":false,"_genesis_hide_footer_widgets":false,"_genesis_custom_body_class":"","_genesis_custom_post_class":"","_genesis_layout":"","footnotes":""},"class_list":{"0":"post-5463","1":"page","2":"type-page","3":"status-publish","4":"has-post-thumbnail","6":"entry"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5463","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5463"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5463\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8910,"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5463\/revisions\/8910"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5432"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/8669"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hansaviertel.berlin\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5463"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}